Allgemeine Geschäftsbedingungen der doclog health care logistic GmbH

doclog health care logistic GmbH
Am Bürohochhaus 2
14478 Potsdam
Telefon: 0331 64731890
Mobil: 0178 1312813
Email:

hcl(_AT_)doclog.de

1. Vertragspartner

Die doclog health care logistic GmbH erfüllt ausschließlich Aufträge von gewerblichen und öffentlich rechtlichen Auftraggebern. Privatpersonen haben nicht die Möglichkeit, Aufträge auszulösen bzw. Bestellungen zu tätigen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB der doclog health care logistic GmbH an.

2. Auftragserteilung

Aufträge werden nur in elektronischer Form über das doclog health care logistic GmbH Portal übergeben. Andere Formen bedürfen der Vereinbarung. Es gibt generell zwei Auftragsarten:

  • Die Abholung beinhaltet die Sicherstellung von Hilfsmitteln(Ware) des Auftraggebers oder Dritter, die den Auftraggeber beauftragt haben. Zubehör von Hilfsmitteln ist mit zu beauftragen. Standards sind im doclog health care logistic GmbH Portal hinterlegt. Dem Auftraggeber obliegt die Kontrolle des Zubehörs per Auftragsbestätigung. Die doclog health care logistic GmbH dokumentiert schriftlich, welche Hilfsmittel sichergestellt wurden. Mehr- oder Mindermengen bzw. Beschädigungen, sofern möglich, werden durch den Bevollmächtigten des Vorbesitzers schriftlich bestätigt.
  • Die Zustellung beinhaltet die Versorgung mit Hilfmitteln durch die doclog health care logistic GmbH im Auftrag des Auftraggebers. Die doclog health care logistic GmbH stellt sicher, dass der Aufbau und die Einweisung durch geschultes Personal erfolgt. Die erfolgreiche Auslieferung und Funktion der Hilfsmittel wird auf Lieferscheinen des Auftraggebers bzw. der doclog health care logistic GmbH dokumentiert.

Folgende Daten sind zur Erfüllung eines Auftrages zwingend notwendig, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden müssen:

Bestätigung des Auftraggebers, dass bei der Abhol- bzw. Zustellstelle ihm keine meldepflichtigen Krankheiten bekannt sind

  • Name und Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ)
  • Kontaktdaten / Telefonnummer eines Bevollmächtigten

3. Auftragsabwicklung

Jeder Auftrag wird zeitnah bearbeitet. Ziel der doclog health care logistic GmbH ist es, innerhalb von 3 Arbeitstagen den Bevollmächtigten zu kontaktieren.

Aufträge, die Montags bis Donnerstags bis 16:50 Uhr oder Freitags bis 14:30 Uhr über das doclog health care logistic GmbH Portal an die doclog health care logistic GmbH versandt werden und mit einer Dringlichkeit gekennzeichnet sind, werden taggleich bearbeitet. Dies gilt ausschließlich für unsere regionalen Läger.

Der Versand bundesweit wird individuell mit jedem Kunden der doclog health care logistic GmbH schriftlich per Vertrag geregelt.

Unregelmäßigkeiten und die zeitnahe Bearbeitung ist für jeden Kunden, der einen Account für unser Portal erhalten hat, zu kontrollieren und nachzuvollziehen. Ein Auftrag, der länger als 42 Tage nicht erfüllt werden kann, wird automatisch storniert, es sei denn, der Auftraggeber hat vorher eine besondere Verfügung über diesen Auftrag ausgesprochen. Unregelmäßigkeiten und automatische Stornierungen sind dem doclog health care logistic GmbH health care logistic GmbH Portal zu entnehmen, es erfolgt keine Mitteilung an den Auftraggeber.

4. Versicherung

Bei allen speditionellen Tätigkeiten ist unverpackte Ware ausschließlich gegen den Totalverlust versichert. Sollte es zum Totalverlust der Ware kommen, wird der Zeitwert erstattet. Der Zeitwert ergibt sich aus der Afa-Tabelle und dem dokumentierten Zustand der Ware.

Schadensersatzansprüche können nur die Eigentümer der Ware stellen. Folgende Dokumente benötigt die doclog health care logistic GmbH zur Bearbeitung von berechtigten Forderungen:

  • Eigentumsnachweis
  • Rechnung oder Lieferschein
  • Seriennummer / Hersteller / Baujahr

5. Ausschlüsse

Ausgeschlossen vom Transport sind alle Güter, die einer Gefahrgutklasse nach GGVS zugeordnet werden können, Wertgegenstände, Effekten, sterbliche Überreste, Tiere und unwiederbringliche Gegenstände.

Sonderleistungen, die der Zulassungsgruppe I für Leistungserbringer umfassen, beinhalten nicht das Leistungspektum der doclog health care logistic GmbH. Leistungen der Gruppe II werden individuell durch einen Leistungvertrag geregelt.

Abrechnung an Kostenträgern im eigenen Namen und im Auftrag sind ausgeschlossen.

6. Haftung und Reklamationen

Alle Sonderleistungen sind versichert. Gewähr wird über alle erbrachten Leistungen mit der Einschränkung gegeben, dass die doclog health care logistic GmbH nicht für Schäden bei Wiedereinsatzware des Auftraggebers haftet, die aufgrund von Mangel oder Verschleiß an Material entstanden sind.

Regressforderungen und Folgekosten aus verspäteten Abholungen und Zustellungen sind ausgeschlossen.

Die doclog health care logistic GmbH bewahrt alle auftragsbezogenen Unterlagen 24 Monate auf. Der Stichtag der Frist beginnt mit dem Tag der Auftragserteilung.

7. Zuschläge

Die Höhe der nachgenannten Zuschläge werden durch inividuelle Vereinbarungen geregelt:

  • zweiter Mann
  • Stornokosten
  • taggleiche Ab- bzw. Zustellung
  • Umroutungen
  • Ab- bzw. Zustellung "bis Fixtermin"
  • Ab- bzw. Zustellung mit Zeitfenstern unter 3 Stunden

Erschwerte Ab- bzw. Zustellungen sind wie folgt definiert:

  1. über Erdgeschoss ohne Fahrstuhl
  2. Fußgängerzone ohne Parkmöglichkeiten
  3. Hanggrundstücke
  4. Keller oder ähnliche örtliche Gegebenheiten
  5. Einlegerahmen / Scherenbetten / Schwerlastbetten / Betten ohne Transporthilfen

Sofern unklare Verhältnisse vor Ort die Erfüllung des Auftrages gefährden, behält sich die doclog vor, einen kostenpflichtigen zweiten Mann zur erfolgreichen Erfüllung des Auftrages einzusetzen.

8. Zahlungsziele

Besteht keine Zahlungsvereinbarung gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug.

9. Gestellung von Hilfsmitteln

Die Gestellung von Hilfsmitteln durch die doclog health care logistic GmbH erfolgt nur nach individueller Vereinbarung. Die doclog health care logistic GmbH übernimmt die gesetzliche Gewährlweistung für alle Hilfmittel, die Sie Ihren Auftragggebern zur Verfügung stellt.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung der AGB der doclog health care logistic GmbH nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen, so treten die Allgemeinen Spediteurbedingungen (AdSp neuste Fassung) zu dieser Regelung in Kraft.

Stand 08/2007